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In zentraler Lage in der Leonardo-da-Vinci-Straße befindet sich dieses Büro im 2. Obergeschoss eines Gebäudes mit Aufzug. Die Einheit überzeugt durch eine funktionale Raumaufteilung und helle Arbeitsräume.
Die Fläche umfasst fünf separat begehbare Räume in unterschiedlichen Größen, die flexibel als Einzelbüros, Teamräume oder Besprechungsräume genutzt werden können. Große Fenster sorgen für eine angenehme natürliche Belichtung und schaffen eine freundliche Arbeitsatmosphäre.
Zusätzlich stehen zwei weitere Räume zur Verfügung, die sich vielseitig nutzen lassen beispielsweise als Archiv, Nebenraum oder ergänzende Bürofläche. Ein separates WC ist ebenfalls vorhanden.
Zwei Terrassen sowie ein Balkon erweitern die Nutzungsmöglichkeiten und bieten zusätzlichen Freiraum.
Eine Klimaanlage sorgt auch in den Sommermonaten für ein angenehmes Raumklima. Dank des Aufzugs ist die Einheit bequem erreichbar sowohl für Mitarbeiter als auch für Kunden.
Die Immobilie eignet sich ideal für Dienstleistungsunternehmen, Agenturen, Kanzleien oder vergleichbare berufliche Nutzungen mit Bedarf an mehreren getrennten Arbeitsbereichen.
Lage und Umfeld dieser Immobilie:
Die Leonardo-da-Vinci-Straße befindet sich in zentraler Lage von Bozen und ist eine gut frequentierte Verbindungsstraße zwischen Wohn-, Geschäfts- und Dienstleistungsbereichen. Die Straße zeichnet sich durch ihre gute Sichtbarkeit sowie eine ausgewogene Mischung aus Büros, Dienstleistungsbetrieben und Wohnnutzung aus.
Die Lage ist zu Fuß, mit dem Fahrrad sowie mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. In der näheren Umgebung stehen öffentliche Parkmöglichkeiten und Parkgaragen zur Verfügung. Das Umfeld bietet eine angenehme, urbane Atmosphäre und eignet sich besonders für dienstleistungsorientierte Nutzungen, die von einer zentralen Lage und einer guten Wahrnehmung im Straßenraum profitieren.
Vermittlungsvergütung:
Der Makler hat Anspruch auf die Provision, wenn das Geschäft durch sein Zutun zustande gekommen ist.
Provision in Höhe von 10 % (zehn Prozent) zzgl. gesetzlicher MwSt. auf den Jahresmietpreis.
Der Anspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des Geschäfts und ist vom Mieter an den Makler zeitgleich mit der Unterzeichnung des Mietvertrages zu entrichten.
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